Gründung einer Genossenschaft: Wichtige Schritte
Damit eine neu gegründete Genossenschaft nach Eintrag ins Handelsregister rechtlich eigenständig wird, sind folgende Schritte zu beachten:
- Personenanzahl: Eine Genossenschaft muss mindestens sieben Personen umfassen, die sich zur Förderung gemeinsamer Interessen zusammenschliessen (Selbsthilfe).
- Organe: Die Genossenschaft wird durch gesetzlich vorgeschriebene Organe geführt: Generalversammlung, Vorstand und ggf. Revisionsstelle. Die Wahl dieser Organe wird im Protokoll der Gründungsversammlung festgehalten.
- Finanzierung: Um von öffentlichen Förderungen (z.B. Fonds de Roulement, Anleihen) zu profitieren, muss die Genossenschaft gemeinnützig sein. Dies sollte in den Statuten und im Zweckartikel klar definiert werden.
- Revision: Abhängig von der Grösse der Genossenschaft gelten verschiedene Anforderungen an die Revision. Unter bestimmten Bedingungen kann auf eine Revision verzichtet werden (Opting Out).
- Gründungsversammlung: Die erste Generalversammlung (Gründungsversammlung) genehmigt die Statuten und wird von mindestens sieben Personen durchgeführt, die Anteilscheine zeichnen.
- Eintrag ins Handelsregister: Zur rechtlichen Gründung muss die Genossenschaft im Handelsregister eingetragen werden. Benötigte Dokumente: Anmeldeformular, Protokoll der Gründungsversammlung, Statuten
- Kosten und Abschluss: Die Anmeldung beim Handelsregister ist kostenpflichtig und kann mehrere Monate dauern. Mit der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) ist die Gründung abgeschlossen.
Tipp!
Suchen Sie während der Gründung aktiv den Kontakt zu den lokalen Behörden. Ein gutes Netzwerk erhöht automatisch Ihre Glaubwürdigkeit und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten. Besonders in ländlichen Gemeinden ist eine enge Zusammenarbeit sehr empfehlenswert.