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Neues Kostenmietmodell
20.09.2024 – Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Einführung eines neuen Kostenmietmodells gestartet. Ziel ist es, die Mietberechnung für geförderte Wohnungen zu vereinfachen und eine staatliche Mietzinskontrolle einzuführen.
Heute eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG). Die geplante Anpassung schafft klare Rechtsgrundlagen für ein neues Kostenmietmodell, das die Berechnung von Mieten in indirekt geförderten Wohnungen transparenter gestalten soll. Zudem wird eine gesetzliche Basis für die staatliche Mietzinskontrolle eingeführt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 20. Dezember 2024.