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Kostenmiete
07.11.2022 – Zusammen mit dem Bundesamt für Wohnungswesen BWO und mit Wohnbaugenossenschaften Schweiz haben wir auf der Basis von Artikel 8 der Wohnraumförderungsverordnung (WFV, SR 842.1) ein einfaches Kostenmietmodell entwickelt. Die Anwendung dieses Modells ist ausschliesslich für Liegenschaften gemeinnütziger Wohnbautragenden angedacht, die eine (indirekte) Förderhilfe des Bundes erhalten haben. Im Zentrum stehen sogenannte Darlehen aus dem Fonds de Roulement, die der zinsgünstigen Restfinanzierung von Neu- und Umbauten sowie dem Erwerb von Liegenschaften dienen.
Das Modell soll idealerweise Eingang in die Wohnfördergesetzgebung des Bundes finden.