Budgetkürzung beim gemeinnützigen Wohnungsbau
10.12.2024 – Obwohl der Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit eine Stärkung der bestehenden Wohnraumförderung vorsieht, hat das Parlament nun Budgetkürzungen beim gemeinnützigen Wohnungsbau beschlossen. Den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger werden künftig für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bis zu 20 Prozent weniger Mittel zugesprochen. Für die beiden Dachverbände WOHNEN SCHWEIZ und Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist dies unverständlich und ein Schritt in die komplett falsche Richtung.
Nach dem Nationalrat hat gestern auch der Ständerat den im Bundesbudget vorgesehenen Kürzungen beim gemeinnützigen Wohnungsbau zugestimmt. Der Bund reduziert die Leistungsverträge mit den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger. Dies, obwohl gemäss dem Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit die bestehende Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus gestärkt werden soll. «Angesichts der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist es unverständlich, dass Bund und Parlament nun bei den Beiträgen für den gemeinnützigen Wohnungsbau sparen wollen», sagt Urs Hauser, Direktor von Wohnbaugenossenschaften Schweiz.
Wichtige Partner in der Umsetzung der Wohnraumförderung
Die Dachverbände unterstützen den Bund in der Umsetzung seines Wohnraumförderungsauftrags. Mit den Mitteln aus den Leistungsaufträgen leisten sie einen Beitrag zur Professionalisierung und Weiterentwicklung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in allen Regionen der Schweiz. Dazu gehören unter anderem Weiterbildungsangebote und Beratungen für gemeinnützige Bauträger und für Gemeinden. Die-ses Angebot zu kürzen, widerspricht den Zielen des Aktionsplans und missachtet den Handlungsbedarf im Wohnungsmarkt. Adrian Achermann, Geschäftsführer von WOHNEN SCHWEIZ, betont: «Mit den geplanten Kürzungen werden diejenigen bestraft, die einen entscheidenden Beitrag zur Entspannung der latent bestehenden Wohnungsknappheit leisten: die den beiden Dachverbänden angeschlossenen gemeinnützigen Wohnbauträger».
Sparauftrag hat sich überholt
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) begründet die Kürzung der Leistungsverträge mit den Ver-bänden mit einem Bundesbeschluss von 2018. Dieser verlangt vom BWO, dass es seinen Funktionsaufwand bis 2025 um 25 Prozent reduziert. Seit dem Jahr 2018 hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt jedoch grundlegend verändert. Damals kletterten die Leerstandsquoten in die Höhe. Nun ist das Gegenteil der Fall und der Sparauftrag eigentlich überholt.
Die beiden Dachorganisationen hatten bereits die zuständigen Sub- und Finanzkommissionen gebeten, im Budget den Funktionsaufwand für das BWO zu erhöhen, um diese Kürzungen zu vermeiden. Die Kommissionen hatten einen entsprechenden Antrag abgelehnt und auch die Mehrheit im National- und Ständerat folgte nun dem Kürzungsvorschlag des Bundesrats. «Damit haben es die Räte verpasst, mit einem moderaten Betrag einen wirkungsvollen Beitrag für eine gute Wohnraumversorgung im bisherigen Umfang weiterzuführen», unterstreicht Urs Hauser.