Anpassungsbedarf beim Mietzinsmodell
20.12.2024 – Der Bundesrat wurde am 20. Dezember 2024 über eine Studie zur Überprüfung des aktuellen Mietzinsmodells informiert. Gemäss der Studie entspricht das Mietzinsmodell in mehreren Punkten nicht mehr der heutigen Realität auf dem Wohnungsmarkt und soll daher überarbeitet werden.
Das Modell, das aus den 1980er Jahren stammt, geht davon aus, dass der Mietzins zu 70 Prozent aus Kapitalkosten und zu 30 Prozent aus übrigen Kosten wie Unterhalt oder Verwaltungskosten besteht. Die Kapitalkosten setzen sich aus 40 Prozent Eigenkapital und 60 Prozent Fremdkapital zusammen. Die vom Immobilienberatungsunternehmen IAZI AG im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen durchgeführte Studie zeigt jedoch, dass sich die verschiedenen Kostenelemente des Mietzinses seither verändert haben. Heute sind die übrigen Kosten sowie jene für die Fremdfinanzierung tiefer als die im Modell vorgesehenen Anteile.
Aufgrund dieser Ergebnisse wird das WBF dem Bundesrat eine Überarbeitung des Mietzinsmodells sowie der Regeln zur Anpassung der Mietzinse beantragen. Dies betrifft auch die Anpassungen der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), zu denen der Bundesrat im Frühsommer 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt hatte. Änderungen im Bereich der Staffelmiete, welche eine vom Parlament beschlossene Gesetzesanpassung umsetzen, wurden dabei breit unterstützt. Bei anderen Anliegen wird geprüft, diese in die Überarbeitung des Mietzinsmodells einzubeziehen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 über konkrete Anpassungen der Verordnung und das weitere Vorgehen beim Mietzinsmodell entscheiden.