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Neue Richtlinien im gemeinnützigen Wohnungsbau
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Angepasstes Wohnraumförderungsgesetz

Neue Richtlinien im gemeinnützigen Wohnungsbau

20.01.2025 – Seit Jahresbeginn treten angepasste Regelungen für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in Kraft. Das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) setzt verstärkt auf Nachhaltigkeit, soziale Kriterien und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum. Gleichzeitig werden die finanziellen Rahmenbedingungen für Genossenschaften und Bauträger angepasst, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Erhöhung der maximalen Darlehensbeträge
Die maximalen Darlehensbeträge werden angehoben, um die Finanzierung grösserer Projekte zu erleichtern. Pro Gesuch können ab 2025 bis zu 6 Millionen CHF beantragt werden (bisher 5 Millionen CHF). Pro Wohnung bleibt der Höchstbetrag bei 60'000 CHF, allerdings sind höhere Zuschläge für nachhaltige Projekte möglich.

Stärkere Förderung von Energiestandards und Nachhaltigkeit
Umweltfreundliches Bauen steht im Mittelpunkt der neuen Richtlinien. Projekte mit zertifizierten Energiestandards, wie Minergie-Areal oder SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz), werden bevorzugt gefördert. Für Objekte mit besonders hohen Nachhaltigkeitsstandards – beispielsweise in den Kategorien Silber, Gold oder Platin – können bis zu 60'000 CHF pro Wohnung beantragt werden. Neu eingeführt wurden auch Zuschläge für Projekte mit zirkulärem Bauen und einer Förderung der Biodiversität (z. B. BioValues™).

Strengere Belegungsregeln
Zusätzliche Zuschläge von 10'000 CHF werden nur gewährt, wenn Mindest- und Unterbelegungsregeln eingehalten werden. Kleinwohnungen mit weniger als drei Zimmern sind von diesen Zuschlägen ausgeschlossen. Die Regeln schreiben vor, dass eine Mindestanzahl von Personen in Abhängigkeit von der Wohnungsgrösse dauerhaft in der Wohnung wohnen muss. Zudem müssen klare Massnahmen zur Vermeidung von Unterbelegung definiert sein.

Erweiterte Förderung für energetische Sanierungen
Die Förderung von energetischen Sanierungen wurde deutlich verbessert. Für die Sanierung der Gebäudehülle, die mindestens eine Verbesserung der Energieklasse auf GEAK C oder besser beinhaltet, wurde der maximale Darlehensbetrag von 30'000 CHF auf 40'000 CHF erhöht. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 20'000 CHF pro Wohnung für Verdichtungsmassnahmen wie Aufstockungen.

Verbesserte Bedingungen beim Baulanderwerb
Der Kauf von Bauland wird nun stärker unterstützt. Die maximale Förderung pro Wohnung wurde von 50'000 CHF auf 60'000 CHF angehoben. Zudem müssen Bauprojekte auf den erworbenen Grundstücken hohe Energie- oder Nachhaltigkeitsstandards erfüllen und innerhalb von drei Jahren nach Darlehensbewilligung starten.

Anpassungen bei Neubauprojekten
Bei Neubauprojekten gelten striktere Vorgaben hinsichtlich der baulichen Qualität und der Barrierefreiheit. Die Förderung richtet sich nach den Energie- und Nachhaltigkeitsstandards, wobei Projekte mit Zertifikaten wie Minergie-P, Minergie-A oder LEA (z. B. Zertifikatsstufe Gold oder Platin) von den höchsten Darlehensbeträgen profitieren. Zudem müssen Neubauten die Anforderungen der Kapitel 9 und 10 der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllen.

Sonderprogramm für energetische Sanierungen noch bis Ende 2025
Neben den neuen Regelungen bleibt das Sonderprogramm des Fonds de Roulement bis Ende 2025 bestehen und bietet attraktive Bedingungen für energetische Sanierungen. Besonders Genossenschaften profitieren von zinsfreien Darlehen für die ersten zehn Jahre.

Weitere Eckpunkte des Programms:

  • Darlehensbetrag: Bis zu 50'000 CHF pro Wohnung oder maximal die wertvermehrenden Investitionen.
  • Laufzeit: 25 Jahre, zinsfrei in den ersten 10 Jahren.
  • Amortisationsbeginn: Zwei Jahre nach Auszahlung.
  • Kommunikation mit Mieterschaft: Vor, während und nach den Sanierungen müssen klare Informationen bereitgestellt werden.
  • Diese optimierten Konditionen machen energetische Sanierungen besonders lohnenswert und unterstreichen die Bedeutung von nachhaltigem Wohnungsbau.
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